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Wer darf eine Wohnung räumen lassen?

Nicht jeder darf jede Räumung beauftragen. Hier der Überblick.

Erben

Erben können die Räumung der Wohnung oder des Hauses beauftragen. Mehrere Erben entscheiden gemeinsam oder bevollmächtigen eine Person. Wir bitten um einen Nachweis, zum Beispiel Erbschein oder eröffnetes Testament.

Betreuer und Bevollmächtigte

Gesetzliche Betreuer und Bevollmächtigte können beauftragen, soweit ihr Aufgabenkreis das umfasst. Bitte Betreuerausweis oder Vollmacht bereithalten.

Eigentümer

Eigentümer entscheiden über ihre Immobilie. Bei Mietwohnungen ist der Mieter Besitzer der Sachen.

Vermieter

Vermieter dürfen eine bewohnte oder noch nicht herausgegebene Wohnung nicht eigenmächtig räumen. Nach einem Räumungstitel führt der Gerichtsvollzieher die Räumung durch und beauftragt ein Unternehmen. Räumen wir im Auftrag des Gerichtsvollziehers, ist das ein eigener Ablauf.

Mieter nach dem Auszug

Mieter räumen ihre Wohnung vor der Übergabe selbst oder beauftragen uns. Bleiben Sachen zurück, regelt der Vermieter das nach den gesetzlichen Vorgaben.

Wer vorsichtig sein sollte

Wer eine Erbschaft möglicherweise ausschlagen will, sollte vor einer Räumung oder Verwertung rechtlichen Rat einholen. Auch die Verwertung von Nachlassgegenständen kann Folgen haben.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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